Jugendschutz Zu den Abendveranstaltung am Kranzlingfest
kein Zutritt unter 15 Jahren!
Als
Orientierungshilfe für unserejungen Festbesucher und deren Eltern haben wir die wichtigsten Dinge des
Jugendschutzgesetzesin eine lesbare Kurzform
gebracht. Bis 14 Jahre: Fortgehen: mit Aufsichtsperson: unbegrenzt. ohne Aufsichtsperson: Von 05.00 bis 22.00 Uhr Alkohol & Tabak: Der Erwerb und Konsum von Tabakwaren und alkoholischen
Getränken ist nicht erlaubt. Ab 14 Jahre: Fortgehen: mit Aufsichtsperson: unbegrenzt. ohne Aufsichtsperson: Von 05.00 bis 24.00 Uhr Alkohol & Tabak: Der Erwerb und Konsum von Tabakwaren und alkoholischen
Getränken ist nicht erlaubt.
Ab 16 Jahre: Fortgehen: ist unbeschränkt, auch ohne Aufsichtsperson. Alkohol & Tabak: Erlaubt sind Erwerb und Konsum von Tabakwaren und alkoholischen Getränken. Verboten: Übermäßiger Alkoholkonsum und"harte" Getränke von über 14 Volumenprozent, auch Alkopops,
Mischgetränke und alle Longdrinks, in denen Spirituosen enthalten sind.
Altersnachweis: Jugendliche müssen im Zweifelsfall ihr Alter nachweisen können. Als Altersnachweis gilt: Amtliche Bescheinigung
(Personalausweis, Pass, Führerschein)