1. Mit dem Kauf der Eintrittskarte
nimmt der Besucher die Festordnung zur Kenntnis und unterwirft sich dieser.
2. Der
Aufenthalt am Festgeländeist nur mit gelöstem One-Way-Ticket
erlaubt.
3. Die
Mitnahme von alkoholischen Getränken aller Art in
das Veranstaltungsgelände (einschl. Parkplätze) ist untersagt.
4. Der
Besuchererklärt sich mit Kontrollen einverstanden.
5. Wer beim
Konsum von alkoholischen Getränkenim
Parkplatzbereich angetroffen wird,erklärt sich mit
der Abnahme dieser Getränke ohne Ersatzanspruch einverstanden.
6. Wer am Festgelände Unruhe
stiftet,an einer Rauferei beteiligt ist oder sonst
die Ordnung stört, kann ohne Ersatz des Eintrittsgeldes vom
Veranstaltungsgelände verwiesen werden.Der weitere
Zutritt zum Veranstaltungsgelände kann verweigert werden.
7. Zutritt
zum Festgelände am Abendnur über 15 Jahren. Jugendliche unter 16 Jahren müssenohne Aufforderung das Festgelände um 24:00 Uhr verlassen.
Kranzlingfest Haslach
- Pfingsten, 25. bis 28. Mai 2012 - Home